Nicht nur Atze Schröder legte sich juristisch mit dem deutschen Wikimedia-Verein an, auch die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) heulte dort herum, weil sie sich offenbar missverstanden fühlte:
Auf der Diskussionsseite zu dem Lexikoneintrag über die INSM fand sich die Äußerung: «Die INSM ist eine kriminelle Vereinigung, die die Grundzüge der Demokratie in Deutschland auf aller übelste Art und Weise unterwandert. Diese Organisation gehört verboten.» Die Äußerung wurde zwar von der Diskussionsseite entfernt, konnte aber zeitweise als älterer Eintrag noch abgerufen werden. Das Landgericht Köln hatte den Erlass einer einstweiligen Verfügung auch deswegen abgelehnt, da die Firma berolino keinen Ehrenschutz für die hinter der Initiative stehenden Personen in Anspruch nehmen könne.
Die INSM will sich lieber so beschrieben sehen:
(…) bezeichnet sich als «eine branchen- und parteiübergreifende Plattform und ausdrücklich offen für alle, die sich dem Gedanken der Sozialen Marktwirtschaft verbunden fühlen».
Nun, Lügen sind leider im Alltag nicht strafbar, deshalb darf die INSM über sich selbst auch gerne lügen. Aber sie sollte nicht erwarten, dass Wikipedia deren PR- und Marketing- Gewäsch 1:1 übernimmt. Wikipedia ist eben immer noch eher den Fakten verpflichtet als billiger Propaganda.
Kriminell ist die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) wohl nicht, solange man ihr z.B. nicht nachweisen kann, dass sie Figuren wie Oswald Metzger mit honorigen Vorträgen beauftragen läßt, damit er für sie den Quoten-Grünen spielt. Es sollte auch klar sein, dass das starke Trommeln der INSM für die Belange ihrer Auftraggeber, die Arbeitgeber und insbesondere Gesamtmetall, die Demokratie insofern unterwandert, dass sie mit Geld und Medieneinfluß ihre einseitigen Partikularinteressen über die Interessen der Allgemeinheit gesetzt wissen will. Es wäre daher nicht falsch, die INSM als eine undemokratische und letztlich auch demokratiefeindliche Vereinigung zu bezeichnen.
Verbieten kann man die INSM leider nicht, dafür hat sie zu viele Köpfe aus Politik, Behörden, Wissenschaft und Wirtschaft als (gekaufte) Sprachrohre. Nichtsdestotrotz führt sie mittels Propaganda Krieg gegen die Sozialstaatlichkeit unseres Landes und gegen den grundgesetzlichen Grundsatz, dass Eigentum verplichtet. Als Verfassungsfeinde gehörte die INSM dann zwar vom Verfassungschutz überwacht, aber nicht verboten.
„Kriminell“ – damit assoziiert man möglicherweise das Strafgesetzbuch. Aber ein Verstoß gegen das StGB – worin sollte dieser liegen? Der ist nicht erkennbar. Trotzdem sollte man die freie Meinungsäusserung des kleinen Bürgers zulassen, denn sonst könnte ein chilling effect eintreten. Denn es ist ein legitimes Interesse, den Bestand des deutschen Sozialstaates zu verteidigen. Da können auch mal im Einzelfall sehr drastische Worte fallen. Das muss eine solche Organisation verkraften können. Sonst würde Kritik vielleicht gar nicht mehr geäußert werden.
Man sollte nicht vergessen, dass es möglicherweise auch erlaubt ist, wenn eine Behörde eine bestimmbare Personengruppe (die Arbeitlosen) mit Parasiten vergleicht. Wenn man Menschen mit Parasiten vergleichen darf, dann sollte man eine Organisation auch mit sehr scharfen Worten („kriminell“) angreifen dürfen.
Ich bin übrigens der Auffassung, dass die nicht kriminell sind, nur zur Klarstellung.
Golem schreibt auch darüber. Setzt einen Link und schickt ein Trackback raus!
[…] 25th, 2007 by insmwatchblog Die gestrige Verhandlung der INSM gegen Wikipedia vor dem OLG Köln ging zugunsten des Wikimedia-Vereins aus – allerdings […]
[…] versucht, Redaktionen und JournalistInnen unter Druck gesetzt und verleumdet, Wikipedia geklagt, … alles bei den Ressourcen der INSM kein […]