Bei Beck Aktuell ist nun das Urteil des LG Düsseldorf vom 27.06.2007 abrufbar, mit dem die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) gegen den heise Verlag unterlag:
Im März 2006 war auf der Internetseite des Beklagten ein Artikel erschienen, der sich mit der Klägerin beschäftigte und in dem ein Autor unter einem Pseudonym einen Beitrag veröffentlichte, in dem er die INSM unter anderem als «asozialen Desinformanten, Brunnenvergifter und Lügner» bezeichnete und dazu aufrief, Aktionen gegen die INSM zu starten, etwa durch Veröffentlichung weiterer Informationen über die INSM auf anderen Seiten.
Auf Aufforderung der INSM löschte der Beklagte den Beitrag unverzüglich. Zu einer Bekanntgabe der Identität des Autors, die die INSM ebenfalls gefordert hatte, war der Beklagte jedoch nicht bereit. Daraufhin forderte die INSM den Beklagten zur Abgabe einer Unterlassungsverpflichtungserklärung oder wahlweise zur Bekanntgabe der Identität des Verfassers auf, was der Beklagte weiterhin ablehnte, woraufhin die INSM Klage erhob.
Kurz, wenn die INSM auch bei Ihnen einmal mimosenhaft herumheulen sollte, weil in Ihrem Forum oder Blog ein kritischer Kommentar über sie steht, löschen Sie selbigen, aber geben Sie bloß keine Unterlassungserklärung ab und übermitteln Sie keine Daten (IP, Mailadresse) an die INSM. Denn besonders im letzteren Fall könnten Sie in Teufels Küche kommen, wenn Sie ohne gerichtliche Anordnung private Daten an Dritte weitergeben. Lassen Sie die INSM dann lieber klagen und erneut eine Niederlage einstecken. Die brauchen das
[...] mutet jedoch meines Erachtens merkwürdig an und beißt sich mit anderen Urteilen zur Forenhaftung, welche eine vorherige Überprüfung aller Beiträge als unzumutbar bezeichneten. Ein [...]
[...] dann hätte er auch diesen Artikel finden können, wo wir darüber berichten, dass wir einen weiteren Zensurversuch der INSM erfolgreich abwehren konnten, nachdem diese neoliberale Propaganda-Staffel der Arbeitgeberverbände [...]