Wie der heise newsticker meldet, unterlag die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) am 27. Juni 2007 vor dem Düsseldorfer Landgericht mit ihrer Klage gegen den heise Zeitschriften Verlag. Ein Nutzer des Telepolis-Forums soll nicht nur seine – wahrscheinlich wenig schmeichelhafte – Meinung über die INSM geäußert, sondern auch dazu aufgefordert haben, durch Verlinkungen die Suchergebnisse bei Google zu beeinflussen. Nach einem Hinweis durch die INSM sperrte der Verlag das entsprechende Posting und genügte damit den rechtlichen Anforderungen eines Forenbetreibers.
Die INSM wollte mit ihrer Klage hingegen erreichen, dass der heise Verlag eine Unterlassungserklärung abgibt und die Nutzerdaten des Verfassers übermittelt. Wahrscheinlich wollte die INSM zusätzlich persönlich gegen den Verfasser juristisch vorgehen, ist man dort doch ziemlich dünnhäutig, seit sich die Kritik über die von der Metall- und Elektroindustrie (Gesamtmetall, VEM) finanzierten Arbeitgeber-Lobby häuft, nicht zuletzt in diesem Blog. Dieses rechtlich zweifelhafte Begehren der INSM schmetterte das LG Düsseldorf ab:
Nach Ansicht der Richter aus Düsseldorf hat die Initiative keinen Anspruch auf Unterlassung der Äußerungen. Es könne dahinstehen, ob diese selbst überhaupt rechtswidrig seien. Eine Haftung scheide bereits dadurch aus, dass der Verlag nicht als Störer zu qualifizieren sei. Die Störerhaftung setze die Verletzung von Prüfungspflichten voraus. Dabei sei zu beachten, dass einem Diensteanbieter keine allgemeinen Überwachungs- und Forschungspflichten dahingehend obliegen, ob rechtswidrige Inhalte überhaupt vorhanden seien.
Wir gratulieren dem Richter zu seiner juristisch einwandfreien und auch die Lebenswirklichkeit berücksichtigenden Entscheidung. Außerdem gratulieren wir der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft zu ihrer weiteren juristischen Niederlage seit dem Prozess gegen Wikimedia Deutschland.
Abschließend erlauben wir uns den Hinweis, dass die INSM durchaus selbst oder durch Dritte die Manipulation von Suchergebnissen in Google zu ihren Gunsten betreibt, was durch den kleinen Fehler eines Mitarbeiters des beauftragten Unternehmens leider aufflog. Wer also im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen. Und wer selber Suchmaschinen manipulieren will, diverse Spamblogs der INSM sind da nur einige Beispiele, sollte nicht noch dreist klagen, wenn andere dies zu Ungunsten der INSM betreiben wollen.
PS: Natürlich war keiner der Autoren des INSM-Watchblogs Verfasser eines beanstandeten Beitrags im Telepolis-Forum.
PPS: Selbstverständlich verweisen wir zur weiteren Information über die INSM gerne noch einmal auf den entsprechenden Wikipedia-Eintrag.
[...] 26th, 2007 by insmwatchblog Bei Beck Aktuell ist nun das Urteil des LG Düsseldorf vom 27.06.2007 abrufbar, mit dem die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) gegen den heise Verlag [...]