Die gestrige Verhandlung der INSM gegen Wikipedia vor dem OLG Köln ging zugunsten des Wikimedia-Vereins aus – allerdings mit einem etwas schalen Beigeschmack. Denn die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) zog ihre Berufung gegen das Urteil des LG Köln nach der Einschätzung des Falls durch den Richter in der mündlichen Verhandlung zurück. Ein Rückziehen der Berufung reduziert aber einerseits die öffentliche Resonanz, andererseits existiert nun kein Urteil des OLG Köln, das möglicherweise für vergleichbare Fälle rechtsfortbildend hätte wirken können.
Außerdem klagt die INSM nun weiter vor dem Landgericht Köln gegen Wikimedia Deutschland:
Inwieweit der deutsche Verein für Wikipedia-Inhalte haftet, muss als nächstes das Landgericht Köln klären. Zwar hat die Werbeagentur heute ihren Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung zurückgezogen, aber in gleicher Sache schon Klage vor dem Landgericht eingelegt. Wann das Hauptsacheverfahren eröffnet wird, ist bisher aber unklar.
Weiter heißt es in der Pressemitteilung bei Wikimedia:
Dass es gerade bei Diskussionen über Artikel zu umstrittenen Organisationen auch mal hoch her geht, ist durchaus nicht ungewöhnlich. “Wer allerdings glaubt, solche Diskussionen und pointierte Meinungsäußerungen auf juristischem Wege generell unterbinden zu können, hat offenbar das Internet noch nicht als sozialen Raum begriffen”, sagt Arne Klempert, Geschäftsführer von Wikimedia Deutschland.
Genau das ist der Punkt. Wer wie die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) bei dem Wörtchen sozial einen blinden Fleck im Weltbild hat oder oder unter sozial die Umverteilung von unten nach oben versteht, der hat von einem sozialen Raum die gleiche Vorstellung wie ein blind Geborener von den Farben.
Ob die INSM sich nun gerade noch beliebter macht, wenn sie als getarntes Sturmgeschütz der Arbeitgeber gegen den Sozialstaat, das jährlich Millionen vom Arbeitgeberverband Gesamtmetall verpulvern darf, arbeitende Menschen mit juristischen Albernheiten belästigt und von produktiver Arbeit abhält? Ich denke nicht.
Vielleicht klagt die INSM ja unter anderem deshalb weiter, weil im Wikipedia-Eintrag auch ein Link zu diesem Watchblog gesetzt wurde?
Berichte über den Rechtsstreit
- Wikimedia Deutschland: Wikimedia setzt sich erneut erfolgreich gegen einstweilige Verfügung zur Wehr
- Golem: Juristischer Sieg für deutschen Wikimedia-Verein
- heise newsticker: Lobbygruppe scheitert mit Verfügungsantrag gegen Wikimedia
Blog-Beiträge zum Thema
- Mein Parteibuch: INSM gegen Wikimedia vor OLG Köln gescheitert
- Der Morgen: INSM greift Wikipedia an!
- Duckhome: Die INSM ist eine kriminelle Vereinigung
- Netzpolitik.org: Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft vs Wikipedia
- The Alienated Observer: Die INSM und Diskussionen über sie
1. Es zwingt Dich keiner hier zu lesen oder zu kommentieren.
2. Von Dir kam hier noch kein Funken konstruktives. Nur Gepöbel a la „Ihr könnt nicht lesen“ oder dass angeblich alles nicht stimme etc. pp. Wenn man so in den Wald hineinruft, sollte man sich über das Echo nicht wundern.
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[...] Der Prozess war die mittlerweile dritte gerichtliche Auseinandersetzung gegen Wikimedia Deutschland, wobei sich der Verein in jeder einzelnen Instanz durchsetzen konnte. Vertreten wurde der Verein dabei von der Berliner Kanzlei JBB Rechtsanwälte . “Wir freuen uns über den weiteren Erfolg und sind zuversichtlich, dass wir mittelfristig auch ein schriftliches Urteil erreichen werden, aus dem klar hervorgeht, dass der Verein Wikimedia Deutschland e.V. nicht für die Inhalte der freien Enzyklopädie Wikipedia verantwortlich ist”, erklärt Rechtsanwalt Thorsten Feldmann. (Via INSM-Watchblog ) [...]
Mein Kommentar
http://www.duckhome.de/tb/index.php?/archives/442-Wenn-es-nicht-von-vorne-geht-kommt-die-INSM-von-hinten.html
[...] Propagandisten ihre Klage vor dem Oberlandesgericht Köln auf dessen Anraten hin zurück. Kommentar des INSW-Watchblog zur Farce in [...]
(repeat:) sozial ist, was Arbeit schafft (repeat)
Also,
Sozial ist, was Arbeit schafft.
… sagt bekanntermaßen Angela Merkel.
Sozial ist das, was Arbeitsplätze schafft.
… sagt Guido Westerwelle, der das ja wissen muss.
Sozial ist in erster Linie, was Arbeit schafft!
… stammelt Edmun…
[...] INSM-Watchblog, selbst ernannter Erzfeind der INSM, amüsiert sich auf jeden Fall über die Geschichte und fragt [...]
[...] Kommentaren aus dem neoliberalen Lager zugekotzt hat? Der behauptet hat, er sei bei der Verhandlung der INSM gegen Wikimedia vor dem OLG Köln dabei gewesen und alle würden ja angeblich falsch berichten? Jener Jens mit einer Mailadresse, [...]
[...] beim Kampf gegen die Wahrheit wie bei dem Verfahren der INSM gegen Wikimedia. Aber stimmt, Konflikte braucht die INSM mit ihrem jährlichen Millionenbudget nicht zu fürchten. [...]
[...] Ob der Grund für die Verselbständigung rein organisatorische Gründe hat, ist nicht bekannt. Zumindest wird nun mit der Domain anscheinend Geld verdient, das lassen zumindest die eingebetteten Weiterleitungen zu T-Online und anderen Portalen vermuten. (Speziell im Fall T-Online ist es sogar sehr wahrscheinlich so.) Ein weiterer/anderer Grund könnte aber auch sein, dass man sich beim deutschen Wikimedia e.V. von der juristisch unabhängigen Original-Wikipedia lösen wollte: In der Vergangenheit gab es öfter Verfügungen gegen die Wikimedia aufgrund der Weiterleitung zum Mutterportal, wie etwa im Fall des unter mysteriösen Umständen gestorbenen Hackers “Tron”, dessen Eltern die Nennung des Realnamens in der Wikipedia verhindern wollten. Ähnliche Dispute gab/gibt es mit dem Komiker Atze Schröder und mit der neoliberalen “Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft”. [...]
[...] Wir gratulieren dem Richter zu seiner juristisch einwandfreien und auch die Lebenswirklichkeit berücksichtigenden Entscheidung. Außerdem gratulieren wir der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft zu ihrer weiteren juristischen Niederlage seit dem Prozess gegen Wikimedia Deutschland. [...]
[...] ich den INSM-Watchblog lese könnte ich das zwar fast täglich, aber man stumpft ja ab. Aber nun lese ich hier den neuesten Streich der “Initiative neue soziale Marktwirtschaft”. Die verklagen [...]